Das Abitur – Gesamtqualifikation

1. Wertung der Kurse und Prüfungen

Leistungskurse aus den Halbjahren Q1-Q4

Die Halbjahresnoten der Leistungskurse zählen zweifach. Man darf maximal zwei Kurse von acht Kursen unter 05 Punkten haben. Insgesamt muss sich aus den Leistungskursen eine Mindestgesamtpunktzahl von 80 Punkten ergeben.

Grundkurse aus den Halbjahren Q1-Q4

Punkte aus 24 Grundkursen mit einfacher Wertung.

Es müssen in mindestens 26 von 32 eingebrachten Kursen (Leistungs- und Grundkurse) mindestens 05 Punkte erreicht werden.. Es können maximal drei Sportkurse gewertet werden, sofern Sport nicht Prüfungsfach ist.

Insgesamt muss sich aus den Leistungen eine Mindestgesamtpunktzahl von 120 Punkten ergeben.

Abiturprüfung

Die in der Abiturprüfung erzielten Punkte zählen vierfach.

In mindestens drei der fünf Prüfungsfächer müssen 05 Punkte erreicht werden. Davon muss ein Fach ein Leistungsfach sein.Insgesamt muss sich eine Mindestgesamtpunktzahl von 100 Punkten ergeben.

2. Einzubringende Fächer

  1. Von den Prüfungsfächern sind immer alle vier Halbjahresergebnisse einzubringen.
  2. Alle verbindlichen Kurse aus dem Aufgabenbereich I und III müssen eingebracht werden. Dabei kann man bei einer weiterführenden freiwilligen Belegung der nur in Q1/2 verbindlichen Kurse (Kunst oder Musik, weitere Naturwissenschaft oder Fremdsprache) die Kurse mit den höchsten erreichten Punktzahlen auswählen.
  3. Aus dem Aufgabenbereich II insgesamt sechs Kurse, davon zwei aus Politik und Wirtschaft, sowie die Geschichtskurse aus Q3 und Q4.

Ergebnis

Das Abitur ist bestanden, wenn alle oben genannten Punkte erfüllt sind. Aus der Gesamtpunktzahl wird eine Durchschnittsnote errechnet.

Prüfungsfächer

  1. Die Abiturprüfung umfasst fünf Fächer, die alle drei Aufgabenbereiche abdecken müssen. Sie gliedern sich in:
    a. die schriftliche Prüfung in drei Fächern. Diese sind die zwei Leistungsfächer und ein drittes Fach.
    Durch die schriftlichen Prüfungen müssen mindestens zwei Aufgabenbereiche abgedeckt werden.
    b. die mündliche Prüfung in einem weiteren Fach.
    c. eine weitere mündliche Prüfung, eine Präsentation oder eine besondere Lernleistung in einem fünften Fach.
  2. Zu den Prüfungsfächern gehört Deutsch, Mathematik und verbindlich eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft.
  3. In jedem Prüfungsfach müssen alle vier Halbjahreskurse Q1-Q4 besucht sein.
    In jedem Prüfungsfach muss der Schüler in der Einführungsphase durchgehend Unterricht gehabt haben.
  4. Religion kann nur Prüfungsfach sein, wenn in der gesamten Oberstufe durchgehend Kurse in derselben Religionslehre besucht wurden.

3. Die Prüfung

  1. Die Prüfer der schriftlichen Fächer werden aus den Lehrern der drei vor dem Prüfungshalbjahr abgeschlossenen und zu wertenden Kurse gewählt. Der Prüfer des vierten Faches wird aus den Lehrern aller vier gewerteten Kurse gewählt.
  2. Eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlichen Fach findet statt, wenn der Prüfungsausschuss, dies anordnet oder der Schüler dies wünscht. Das Endergebnis errechnet sich dann aus der schriftlichen und der mündlichen Prüfung im Verhältnis von 2:1.
  3. Wenn das 5. Prüfungsfach eine besondere Lernleistung sein soll, muss der Schüler dies schon zu Beginn der Q3 anmelden. Die besondere Lernleistung kann die Verpflichtung für Deutsch, Mathematik, Fremdsprache oder Naturwissenschaft nicht abdecken.
  4. Wenn das 5. Prüfungsfach eine Präsentation sein soll, wird der Antrag mit der Meldung zum Abitur gestellt. Das Thema erhält der Prüfling nach Abschluss der schriftlichen Abiturprüfungen.

Meldung und Zulassung zur Prüfung

  • Die Schriftliche Meldung erfolgt am Anfang der Q4.
  • Zugelassen wird, wer alle Bedingungen der Gesamtqualifikation erfüllen kann, wenn man die noch ausstehenden Ergebnisse des Prüfungshalbjahrs – optimal gerechnet – mitzählt.

Wiederholung

  • Themen- oder inhaltsgleiche Kurse dürfen einmal wiederholt werden.
  • Dann ist in der Abiturqualifikation der Wiederholungskurs zu werten.