Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren werden aus dessen Mitte eine Vorsitzende/ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter sowie nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder gewählt.
Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die Stellvertretung teil. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens.
Vorsitz des Schulelternbeirats
Frau Ruth Klamm
Frau Isabell Riedel
Kontakt: seb (at) gg-ffm.de
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit, über konstruktive Anregungen und Ideen.
Und über Ihre aktive Mitgestaltung des Schullebens!
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Hier einige Tipps zum Einstieg als Klassenelternbeirat:
Aufgaben
Die Aufgaben des Klassenelternbeirats sind in § 107 des Hessischen Schulgesetzes geregelt. Die Eltern einer Klasse sind mindestens einmal je Schulhalbjahr zu einem Elternabend einzuladen.
Die Einladung zum Elternabend muss mit einer Frist von 10 Tagen erfolgen. Es muss schriftlich, üblicherweise per E-Mail, eingeladen werden.
Darüber hinaus ist bei Bedarf (z.B. anstehende Klassenfahrt, besondere schulische Ereignisse) oder auf Verlangen eines Fünftels der Klassenelternschaft ein Elternabend fristgerecht anzusetzen. Die Termine müssen, bitte rechtzeitig, vorher mit dem Klassenlehrer abgestimmt werden. Für die Elternabende mit Wahl der Elternvertreter gibt die Schule einen Terminrahmen vor.
SEB-Sitzungen
Der Klassenelternbeirat und sein/e Vertreter/in werden mindestens zweimal pro Schuljahr zu einer Sitzung des Schulelternbeirats (SEB) eingeladen. Bei dieser Sitzung werden alle zwei Jahre für jeweils zwei Jahre der/die Vorsitzende und ein/e stellvertretende/r Vorsitzende/n sowie die Vertreter der Schulkonferenz gewählt. Nur der Klassenelternbeirat ist auf der SEB-Sitzung stimmberechtigt (sein/ihre Stellvertreter/in nur bei Verhinderung/Abwesenheit des Klassenelternbeirats).
SEB-Informationen
Der Klassenelternbeirat informiert die Eltern seiner Klasse über die wichtigen Punkte der SEB-Sitzung. Von jeder Sitzung erhalten Sie per E-Mail ein Protokoll, dies ist jedoch nicht zur Weiterleitung gedacht.
Achten Sie auch bitte darauf, ob es wichtige Punkte gibt, die möglichst schnell und noch vor Protokollverteilung weitergegeben werden müssen.
Vertretungsplan und Homepage
Weisen Sie bitte die Eltern Ihrer Klasse nochmals auf die Möglichkeit, aber auch die Pflicht hin, den Vertretungsplan über die Homepage oder die DSBmobile App einzusehen. Hier werden Hinweise der Lehrer angezeigt, die z.B. Materialien betreffen, die mitzubringen sind oder die Informationen zu Raumwechsel beinhalten.
Klassenliste
Bitte legen Sie einen E-Mail-Verteiler für Ihre Klasse an, um Informationen schnellstmöglich weiterschicken zu können. Zusätzlich kann es auch sinnvoll sein, eine „Rundrufkette“ zu definieren, mit deren Hilfe die Elternschaft kurzfristig über „Notfälle“ informiert werden kann. Bitte halten Sie diese Listen aktuell.
Probleme und Konflikte
Sollten Themen, Probleme oder Unstimmigkeiten innerhalb der Klasse auftreten, besprechen Sie diese bitte zunächst mit dem betroffenen Fachlehrer und erst dann mit dem/der Klassenlehrer/in. Suchen Sie das Gespräch frühzeitig, die Lehrer/innen des Goethe Gymnasiums sind grundsätzlich an einer guten Zusammenarbeit interessiert.
Nur falls das Problem nicht gelöst werden kann, sollte das Gespräch mit der Stufenleitung oder der Schulleitung gesucht werden. Der Vorstand des Schulelternbeirates berät Sie hier gerne.
Einschulungstag der 5. Klassen > Orga durch 6. Klassen
Es ist „Brauch“ am Goethe-Gymnasium, dass die 5. Klassen zum Start in das Schuljahr 6 den Einschulungstag für die neuen 5. Klassen gestalten. Detaillierte Informationen kommen hierzu rechtzeitig über den SEB.
Unterstützung bei Schulveranstaltungen
Der SEB unterstützt und beteiligt sich an vielen Veranstaltungen des Goethe-Gymnasiums, wie z.B. dem Weihnachtskonzert, dem Tag der offenen Tür, dem Projektwochen-Abschlussfest etc. Hierbei sind wir auf die aktive Mithilfe der Eltern angewiesen und freuen uns über alle Freiwilligen, die uns hierbei tatkräftig unterstützen.
Offizielle Aufgaben und Pflichten
Detailliertere Informationen zu den Aufgaben und Pflichten als Klassenelternbeirat finden Sie auch auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums unter kultusministerium.hessen.de
In dem dort verfügbaren Ratgeber „Von Eltern für Eltern“ sind auch Praxisbeispiele und Muster für die Arbeit als Elternbeirat hinterlegt.